Bedingungen für das Pilotprojekt „DB TiMo“ zum smartphone-basierten Ticketverkauf nach Check-in/Be-out-Verfahren

1. Grundsatz

Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRT, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

2. Aktionsbeschreibung und Geltungsbereich

2.1 Für Fahrten in Zügen innerhalb des Verbundgebietes des VRT sowie Fahrten auf der Bahnstrecke über Bullay, wenn Start und Ziel im Verbundgebiet des VRT liegen, können elektronische Fahrtberechtigungen ausschließlich zur Nutzung in Zügen der DB Regio AG bzw. der Moselweinbahn mit einem smartphonebasierten Check-in/Be-out mittels der DB TiMo-App gekauft werden.

2.2 Hierbei meldet sich der bei DB TiMo registrierte Kunde am Startbahnhof vor Fahrtantritt mit der DB TiMo-App nach Nummer 3 selbstständig an (Check-in).

2.3 Das Fahrtende wird automatisiert von der DB TiMo-App erkannt und angezeigt (Be-out).

2.4 Es können nur personalisierte, nicht übertragbare Fahrtberechtigungen für eine einfache Fahrt nach den Nummern 5.1 (EinzelTicket), 5.5 (EinzelTicket SparKarte), 5.6 (EinzelTicket BahnCard) sowie der Nummer 11 (Zuschläge 1. Klasse) der Tarifbestimmungen im VRT und zum sofortigen Fahrtantritt durch bei DB TiMo registrierte Kunden erworben werden.

3. Erwerb einer Fahrtberechtigung und Geltungsdauer

3.1 Die DB TiMo-App muss vor Fahrtantritt aktiviert und die Fahrtberechtigung muss vor Betreten des Fahrzeuges durch Check-in erworben werden. Der Kunde hat den von der DB TiMo-App vorausgewählten Startbahnhof vorab zu prüfen und bei Bedarf zu korrigieren.

3.2 Der Kunde kann eine Fahrtberechtigung für eine weitere Person erwerben, wenn er dies vor dem Check-in ausgewählt hat. Die Fahrtberechtigung für die zweite Person endet ebenfalls mit dem Be-out und kann nicht früher beendet werden. Eine Fahrpreisermäßigung nach Nummer 3.9 kann für die mitgenommene Person nicht gewährt werden.

3.3 Die Geltungsdauer der Fahrtberechtigung beginnt mit dem erfolgreichen Check-in (Erhalt der Fahrtberechtigung) und endet mit dem von der App registrierten Be-out, wobei in diesem Zeitraum folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
Die beim Check-in aktivierten Standortdienste müssen bis zum Erlöschen der Fahrtberechtigung (Be-out) kontinuierlich aktiviert bleiben und das Smartphone in einem eingeschalteten und für die Nutzung der DB TiMo-App in einem funktionierenden Zustand gehalten werden. Die Sendebereitschaft für die mobile Datennutzung darf nicht eingeschränkt werden.

3.4 Die Geltungsdauer der Fahrtberechtigung endet längstens sechs (6) Stunden nach dem erfolgten Check-in. Innerhalb dieser Zeitspanne sind Fahrtunterbrechungen zulässig. Sollte aufgrund einer längeren Fahrtunterbrechung ein Be-out erfolgen, hat der Kunde innerhalb des in der Mitteilung der DB TiMo-App angezeigten Zeitrahmens die Möglichkeit, den Be-out in der DB TiMo-App aufzuheben, sodass die Fahrtberechtigung erhalten bleibt.

3.5 Für den Fall einer Störung hat der Kunde in der DB TiMo-App die Möglichkeit, den Be-out manuell auszulösen. Bestätigt der Kunde das Fahrtende, endet die Gültigkeit der Fahrtberechtigung unmittelbar. Der Kunde hat die Richtigkeit des ermittelten Zielbahnhofs in der App zu prüfen und bei Bedarf zu korrigieren.

3.6 Zur Berechnung des Fahrpreises werden ab dem Check-in kontinuierlich Sensordaten des Smartphones ausgewertet und periodisch der Standort des Smartphones mittels der Standort-/ Ortungsdienste des Smartphones festgestellt.

3.7 Der Fahrpreis jeder Fahrt mit DB TiMo ergibt sich auf Basis der Check-in- und Be-out-Daten und der erhobenen Standort- und Sensordaten. In Verbindung mit Nummer 3.1 der Tarifbestimmungen im VRT.

3.8 Die Fahrpreisberechnung erfolgt auch dann auf Basis der vorhandenen Daten nach den Nummern 3.2 bis 3.7, wenn der Kunde falsche Angaben beim Start-/Zielbahnhof über die DB TiMo-App macht. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen abweichenden Fahrtverlauf innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung gegenüber dem DB TiMo-Kundenservice nachzuweisen und eine korrigierte Abrechnung zu beantragen.

3.9 Bei der Fahrpreisberechnung wird eine Fahrpreisermäßigung aufgrund einer gegebenenfalls vorhandenen BahnCard oder VRT-Sparkarte berücksichtigt, sofern der Kunde zum Zeitpunkt der Fahrt im Besitz einer gültigen BahnCard oder VRT-Sparkarte ist und dies beim Check-in angegeben hat.

3.10 In Abhängigkeit vom tatsächlichen Reiseverhalten des Kunden am Nutzungstag könnten gegebenenfalls andere VRT-Tarifangebote einen günstigeren Gesamtfahrpreis ergeben. Solche Angebote können über die DB Timo-App nicht erworben werden.

3.11. Es wird keine Kinderermäßigung (EinzelTicket ermäßigt) gewährt.

3.12 Eine Buchung für Dritte ist – mit Ausnahme der Nummer 3.2 -ausgeschlossen.

4. Prüfung der Fahrtberechtigung/Erhöhtes Beförderungsentgelt

4.1 Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde die DB TiMo-App auf seinem Smartphone zu öffnen und den Menüpunkt „Kontrolle“ zu aktivieren.

4.2 Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle keine gültige BahnCard oder VRT-Sparkarte vorlegen, wird eine Nachzahlung nach § 9 der Beförderungsbedingungen im VRT erhoben. Für die Erstattung nach § 9 (3) ist anstelle der Fahrkarte der DB TiMo-Kaufbeleg sowie die Fahrkarte „Nachzahlung“ vorzulegen.

4.3 Konnte bei der Fahrkartenkontrolle eine Fahrtberechtigung nicht vorgezeigt werden, z.B. aufgrund einer technischen Störung des genutzten Smartphones, und wurde daher dem Kunden eine Fahrpreisnacherhebung über das erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt, so ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt um den in § 9 (3) genannten Betrag der Beförderungsbedingungen im VRT, wenn der Kunde nachweist, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiger Check-in über die DB TiMo-App vorlag.

5. Zahlarten

Die für die Nutzung der DB TiMo-App zugelassenen Zahlarten sind den allgemeinen Geschäftsbedingungen von DB TiMo zu entnehmen. Durch die DB ausgegebene Gutscheine (z.B. eCoupons) können für DB TiMo nicht eingelöst werden.

6. Stornierung von Fahrtberechtigungen

Eine per DB TiMo-App erworbene Fahrtberechtigung ist zum sofortigen Fahrtantritt gültig. Solange die Fahrt noch nicht angetreten ist, kann sie durch manuellen Check-out storniert werden. Eine weitergehende Stornierung ist nicht möglich.

7. Haftung bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis

7.1 Es gelten die Regelungen des § 16 der Beförderungsbedingungen im VRT unter der Maßgabe, das im Falle der dort genannten Verspätungen oder dem Zugausfall betroffene Kunden sich manuell auschecken (siehe Nummer 3.5) unverzüglich den gewünschten Zielort per Textnachricht aus der DB TiMo-App heraus beim DB TiMo-Kundenservice melden, um den Fahrgastrechtefall dokumentieren zu können. Auf dieser Basis korrigiert der DB TiMo-Kundenservice den Zielbahnhof entsprechend.

7.2 Bei Weiterreise mit geänderter Streckenführung und mit anderen Zügen und Bussen muss der Kunde hierfür zunächst eine Fahrkarte über einen anderen Vertriebsweg erwerben; die hierfür notwendigen Aufwendungen werden erstattet.

8. Sonstiges

Datenschutzbestimmungen und allgemeine Geschäftsbedingungen sind der DB TiMo-App zu entnehmen.

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