Das SchülerMobilTicket Jahr verlängert sich nicht automatisch und ist nach Ablauf des Geltungsjahres
immer neu zu beantragen, weil ihr jedes Jahr einen neuen Berechtigungsnachweis vorlegen müsst.
Möchtet ihr euer SchülerMobilTicket Jahr vor Ende der Laufzeit kündigen, so könnt ihr das mit einer
Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats. Damit die Kündigung wirksam wird, muss
euer SchülerMobilTicket Jahr spätestens 5 Tage nach dem gewünschten vorzeitigen Laufzeitende beim
Verkehrsunternehmen eingegangen sein. Dann wird euch ein Differenzbetrag zwischen dem anteiligen
Betrag des SchülerMobilTickets Jahr und dem SchülerMobilTicket Monat berechnet. Bei einem Vertrag,
der länger als zwölf Monate besteht, müsst ihr die Rabattierung nicht zurückzahlen. Die Kündigung
wird erst wirksam, wenn das Verkehrsunternehmen im Besitz des SchülerMobilTickets Jahr ist und ein
eventueller Differenzbetrag beglichen wurde.