DAUN, 13. September 2022: Der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) hat den Beschluss zur Anpassung der Ticketpreise 2023 verschoben. Außerdem wurde beschlossen, die Busangebotsverbesserungen im Hunsrück und im Wittlicher Land früher starten zu lassen: Statt im Dezember 2025 nun schon am 31. Juli 2024.

Durch die enorm gestiegenen Betriebskosten insbesondere für Treibstoff und Fahrpersonal, sind die Kostensteigerungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – wie in allen anderen Branchen auch – dieses Jahr außergewöhnlich hoch. Um diese Kostensteigerung voll aufzufangen, müssten die Ticketpreise im Verkehrsverbund Region Trier (VRT) eigentlich um 10,72 Prozent erhöht werden – ähnlich wie bei den anderen Verkehrsverbünden in Rheinland-Pfalz. Einer Tarifanpassung in dieser Höhe hat die Verbandsversammlung des VRT am Dienstag, 13. September 2022, zunächst jedoch widersprochen und die Entscheidung auf voraussichtlich Dezember 2022 verschoben.

Der Grund: Der VRT sieht eine hohe Ticketpreisanpassung als kontraproduktiv gegenüber dem Ziel, im Sinne der Verkehrswende mehr Menschen vom Bus- und Zugfahren zu überzeugen. Bei einer geringeren Ticketpreisanpassung müssen die Kommunen (die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie die Stadt Trier) das finanzielle Defizit tragen. Die Kommunen in der Region Trier können diese Kostensteigerung von rund 3,8 Millionen Euro nicht auffangen. Um eine Lösung zu finden, stehen die rheinland-pfälzischen Verbünde in engem Kontakt mit dem Land. Weiterer Grund für die Verschiebung ist die Aussage des Landes Rheinland-Pfalz eine moderatere Tarifmaßnahme grundsätzlich mitfinanzieren zu wollen. Hierzu müsse aber zunächst die Ergebnisse der Mitte Oktober stattfindenden Verkehrsministerkonferenz abgewartet werden.

Auch wird womöglich das von der Bundesregierung geplante Nachfolgeangebot zum 9-Euro-Ticket strukturelle oder preisliche Anpassungen im VRT-Sortiment bedingen.

Wenn es jetzt nicht gelingt, dass Bund und Land diese dramatische Entwicklung durch eine neue Finanzierungsgrundlage abwenden, ist das System ÖPNV ernsthaft in Gefahr

Barbara Schwarz, Geschäftsführerin des VRT, sagt: „Generell müssen nicht allein die Tarife im ÖPNV attraktiver und damit auch kofinanziert werden, es muss auch ein gutes Angebot aufrechterhalten bzw. geschaffen werden. Und das vor dem Hintergrund steigender Kosten für Personal, Energie, Treibstoff und Betriebsmittel. Zudem endet 2022 der ÖPNV-Rettungsschirm, obwohl sich die Fahrgastzahlen im Vergleich zum Vorpandemiejahr 2019 noch nicht erholt haben. Land und Bund müssen hier finanzielle Verantwortung übernehmen. Insbesondere der Bund sollte in einem ersten Schritt seinem Versprechen der Erhöhung der Regionalisierungsmittel nachkommen. Wenn es jetzt nicht gelingt, dass Bund und Land diese dramatische Entwicklung durch eine neue Finanzierungsgrundlage abwenden, ist das System ÖPNV ernsthaft in Gefahr.“

Was die Vorverlegung der zwei Busnetze im Landkreis Bernkastel-Wittlich bedeutet

Vorbehaltlich der Zustimmung des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Nord (SPNV Nord) und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat der VRT in seiner Verbandsversammlung beschlossen, den Betriebsstart der Busnetze Wittlicher Land sowie Hunsrück auf den 31. Juli 2024 vorzuverlegen, statt des bisher geplanten Beginns im Dezember 2025.

Für die Regionen bedeutet das eine deutliche Ausweitung des Fahrtangebots im Bus- und Rufverkehr. Das heißt bessere Verbindungen auch abends und am Wochenende – oft in einem regelmäßigen Takt, dank dem sich auch der Alltag besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln gestalten lässt. Die Planungen für die neuen Busnetze sind bereits angelaufen. Sie werden neben den lokalen – vom Landkreis Bernkastel-Wittlich finanzierten – Linien auch regionale Hauptlinien beinhalten, welche vom SPNV-Nord und damit schlussendlich vom Land Rheinland-Pfalz finanziert werden.

Der neue Zeitplan sieht vor, dass der Grundsatzbeschluss zur Vorabbekanntmachung der beiden Busnetze bereits im Dezember 2022 fällt. Die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung wird im 1. Quartal 2023 angestrebt und im Mai werden die Busnetze bereits ausgeschrieben. Dieser enge Zeitplan soll den Verkehrsunternehmen, welche das europaweite Vergabeverfahren gewinnen, eine möglichst lange Vorlaufzeit für die Betriebsaufnahme ermöglichen.

Das Vorziehen des Starts der beiden Busnetze wurde notwendig, da das Verkehrsunternehmen, welches bisher einen großen Teil der Linienberechtigungen (Linienkonzessionen) im Bereich der Busnetze Hunsrück und Wittlicher-Land eigenwirtschaftlich innehatte, bei der Genehmigungsbehörde, dem Landesbetrieb Mobilität, einen Antrag auf Entbindung gestellt hatte. Um die Busanbindung dennoch aufrecht erhalten zu können, musste der Landkreis Bernkastel-Wittlich eine Notmaßnahme beschließen, welche höchstens für zwei Jahre laufen darf.

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