Stellungnahme
Zur Petition ÖPNV-Konzept Region Hunsrück-Thalfang
27. Februar 2023 - Der VRT freut sich über das Engagement und den Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für den ÖPNV und für eine klimagerechte Verkehrswende in der Region. Auf die in der Petition genannten Forderungen und Kritikpunkte zum geplanten Busangebot im Hunsrück möchte der VRT hier deshalb gerne detailliert und direkt eingehen.
Zum Hintergrund: Bereits im Jahr 2012 hat das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Landkreisen des VRT und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) einen Teilnahmewettbewerb für die Erarbeitung eines ÖPNV-Konzeptes für den nördlichen Teil des Landes Rheinland-Pfalz – wie gesetzlich vorgeschrieben europaweit – ausgeschrieben und somit die Umsetzung einer flächendeckenden Ausweitung des straßengebundenen öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) in die Wege geleitet. Gewinner dieses Wettbewerbs war das hessische Planungsbüro IG Dreieich Bahn GmbH (IGDB GmbH), ein auf dem Gebiet der Planung von öffentlichen Verkehrsleistungen hochqualifizierter Anbieter, der bereits viele Nahverkehrsleistungen geplant und beste Referenzen hat. Auch die ländlichen Regionen des nördlichen Rheinland-Pfalz sind den zuständigen Planern bestens bekannt. Auf der Grundlage des Gesamtkonzepts der IGDB GmbH erstellt der VRT gemeinsam mit den beteiligten Partnern die für die Busnetze erforderlichen Ausschreibungsunterlagen. In diesem Kontext optimieren die Kreisverwaltung gemeinsam mit SPNV-Nord und VRT die Pläne der IGDB GmbH wo immer nötig mit lokal-örtlichem Blick und beteiligen neben den Ortsbürgermeistern bei der Feinjustierung der Fahrpläne zudem nochmals alle Schulen und Kindergärten bevor die Busnetze in Betrieb gehen.
Präsentation mit Diskussionsrunde stellt im Dezember 2022 Entwurfsstand vor
Die Fahrpläne werden also nicht „auf dem Reißbrett“ geplant. Stattdessen werden in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Kreisverwaltungen unter Berücksichtigung der Planungsprämissen des ÖPNV-Konzepts Rheinland-Pfalz Nord Mobilitäts-Bedürfnisse den ÖPNV betreffend bestmöglich miteinbezogen und in das Gesamtliniennetz integriert. Dazu gehören insbesondere aktuelle Schülerzahlen der Schulwegkostenträger, reale Pendlerströme sowie Berücksichtigung räumlicher Gegebenheiten. Die in der oben genannten Petition kritisierten Fahrpläne für die Busnetze Hunsrück und Wittlich Land (sog. „Linienbündel“) befinden sich derzeit noch in der Planung. Die Kritikpunkte basieren folglich zum überwiegenden Teil auf einem ersten Entwurf und auf zunächst nur grafisch dargestellten Linienverläufen. Diese wurden den Bürgermeistern der betreffenden Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden am 21. Dezember 2022 in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich im Rahmen einer Präsentation mit Diskussionsrunde vorgestellt und gemeinsam erörtert. Wie in dieser Sitzung vorab erklärt, handelte es sich bei der vorgestellten Liniennetz-Variante um einen Entwurfsstand.
Konstruktive Hinweise werden, wo immer möglich, umgesetzt
Sinn und Zweck der oben genannten Sitzung war es, dass sich Ortsbürgermeister, in ihrer Funktion als Repräsentanten der Bürger, als Experten vor Ort und als Multiplikatoren, über den Zwischenstand der Planungen informieren und Änderungswünsche anbringen, um die Mobilitätsbedarfe möglichst jeden Ortes widerzuspiegeln. Diesem Aufruf ist etwa die VG Thalfang nachgekommen und hat konstruktive Hinweise hinsichtlich des Schülerverkehrs zur Erbeskopf-Realschule plus eingebracht. Auch andere Stellen haben im Nachhinein Hinweise telefonisch oder per E-Mail an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich herangetragen. Diese Kommunikationskanäle – Sitzung mit den Bürgermeistern oder Hinweise im Nachgang – sieht der VRT als geeignete und effiziente Möglichkeiten, um die unten stehenden Anregungen vorzubringen.
Sämtliche konstruktive Hinweise versucht der VRT im Rahmen der vertretbaren finanziellen Mittel sowie unter Berücksichtigung von Fahrzeug- und Personaleinsatz in Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern abzuwägen und wenn sinnvoll möglich umzusetzen.
Warum die Busnetzstarts vorgezogen werden: Eigenwirtschaftlicher Busbetrieb häufig finanziell nicht mehr stemmbar
Das Vorziehen der Busnetzstarts war zwingend erforderlich, da das Verkehrsunternehmen, welches im Gebiet der zukünftigen Busnetze Wittlich Land und Hunsrück überwiegend und auf eigenwirtschaftlicher Basis gefahren ist, den Betrieb aus finanziellen Gründen nicht aufrechterhalten konnte und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde im Sommer 2022 einen Antrag auf Entbindung gestellt hatte. Um die Verkehre dennoch aufrechterhalten zu können, mussten die Aufgabenträger einen „Vertrag über die Gewährung von Ausgleichsleistungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung“ (Interimsvergabe) schließen, welcher als sogenannte „Notmaßnahme“ im Rahmen der Vergabe maximal auf zwei Jahre befristet sein muss. Ohne einen solchen Vertrag drohte eine länger andauernde Unterbrechung des Buslinienverkehrs in den Gebieten der zukünftigen Busnetze Wittlich Land und Hunsrück.
Der Start dieser beiden Busnetze war gemäß Linienbündelungsbeschluss ursprünglich erst für Dezember 2025 vorgesehen. Um der oben skizzierte Entwicklung entgegenzuwirken, haben die Partner beschlossen, den Busnetzstart auf den 31. Juli 2024 vorzuverlegen. Hierdurch wird das Vergabeverfahren gegenüber den ursprünglichen Zeitplänen um fast 1,5 Jahre verkürzt. Durch diese starke Verkürzung des ursprünglich geplanten Planungs- und Vergabezeitraums für die beiden Busnetze entsteht ein enormer Zeitdruck. Oberstes Ziel der Partner Landkreis Bernkastel-Wittlich, SPNV-Nord und Zweckverband VRT – in Zusammenarbeit mit den benachbarten Kreisen und dem Land – im anstehenden Verfahren ist es, denjenigen Verkehrsunternehmen, welche in den zwingend europaweit erfolgenden Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten, möglichst viel Vorlauf für die Betriebsaufnahme zu ermöglichen. Dies ist in Zeiten mit besonders hohem Fachkräftemangel und teils Lieferengpässen bei Fahrzeugherstellen und technisch notwendigen Komponenten, notwendiger als je zuvor. Mit Hochdruck arbeiten die Partner daher an der Ausarbeitung der Vorabbekanntmachung, welche vor der eigentlichen Vergabe steht, um Verkehrsunternehmen, welche anstreben auf eigenwirtschaftlicher Basis die Verkehrsleistung zu erbringen, die vergaberechtlich vorgesehene Möglichkeit zur Einreichung eigenwirtschaftlicher Anträge zu ermöglichen. Sollte nach dem Ablaufen der Drei-Monats-Frist kein entsprechender Antrag vorliegen, werden die Busnetze im Frühsommer 2023 europaweit ausgeschrieben.