Allgemeine Geschäftsbedingungen für das HandyTicket

1. Allgemeines

(1) Der Ticketkauf erfolgt beim Vertriebspartner SWT Stadtwerke Trier
Verkehrs-GmbH (im Folgendem „SWT“ genannt). Für das HandyTicket gelten
die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der VRT GmbH (im
Folgenden VRT genannt) sowie ergänzend die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH für den
elektronischen Geschäftsverkehr.

(2) Der Ticketshop zum Erwerb
von HandyTickets ist in die VRT-Fahrplan App für mobile Endgeräte
integriert. Im SWT-Ticketshop können ausgewählte Tarifprodukte online
erworben werden. Die Nutzung des SWT-Ticketshops erfolgt ausschließlich
nach den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das
HandyTicket“ (im Folgenden „AGB“ genannt). Durch die Nutzung des
SWT-Ticketshops erklärt der Kunde sein Einverständnis mit allen
nachfolgend getroffenen Regelungen.

(3) Diese AGB gelten für
den Erwerb von Fahrkarten im SWT-Ticketshop und ergänzen die jeweils
gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRT.


(4) Die VRT behält sich das Recht vor, die Informationen und die in
diesen Informationen beschriebenen Produkte jederzeit und ohne
Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit
dies dem Kunden zumutbar ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die
dem technischen Fortschritt dienen.

(5) Soweit es in den
nachfolgenden AGB an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die
jeweiligen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Die SWT
bedient sich zur zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop,
Mobile-App) des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH,
Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Zu
diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche
personenbezogene Daten an den genannten Dienstleister übermittelt.


(7) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt
durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen
einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und
abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte
der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den
Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

2. Anmeldung

(1) Um den e-Payment Service im SWT-Ticketshop nutzen zu können, muss
sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der
nachfolgenden Punkte im SWT-Ticketshop einmalig registrieren:

a. Name und vollständige Adresse
b. Geburtsdatum
c. eMail-Adresse
d. gewünschte Zahlart
e. Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
f. Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)


(2) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung
wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen
unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu
ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist
LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden
Mehraufwendungen zu belasten.

(3) Je nach Alter des Kunden
kann die Nutzung des SWT-Ticketshops eingeschränkt erfolgen: Die Nutzung
des SWT Ticketshops steht ausschließlich voll geschäftsfähigen
natürlichen Personen offen.

(4) Ein Anspruch auf Registrierung und Nutzung des SWT-Ticketshops besteht nicht.

3. Bestellung und Vertragsabschluss

(1) Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(2)
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines
Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des
Internet-Bestellformulars in der App VRT Fahrplan.

(3) Die
Annahme des Angebots, und damit der Vertragsabschluss kommt mit der SWT
zustande und erfolgt durch Rücksendung einer Kaufbestätigung per eMail
durch die SWT, unter der aufschiebenden Bedingung einer positiven
Bonitäts- und Datenprüfung durch die SWT, LogPay oder einem damit
beauftragten Unternehmen. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

(4) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des durch den Vertragsabschluss zustande gekommenen Ticketentgelts.

(5) Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig.

4. Ticketerwerb und Nutzung

(1) Der SWT-Ticketshop ist über die VRT-Fahrplan App abrufbar. Die
VRT-Fahrplan App kann für die Betriebssysteme iOS und Android kostenlos
bezogen werden.

(2) Über den SWT-Ticketshop werden aktuell
gültige Tickets auf dem zum Ticketerwerb verwendeten Endgerät
gespeichert und können dort jederzeit abgerufen werden. Über andere
Endgeräte ist die Verwendung aktuell gültiger Tickets nicht möglich.
4-FartenTicket-Guthaben stellen kein aktuell gültiges Ticket dar. Sie
können zur Nutzung bei bestehender Internetverbindung in ein aktuell
gültiges Ticket gewandelt werden.

(3) Es liegt in der
Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und
Softwareausstattung zu sorgen, mit der die VRT-Fahrplan App und der
SWT-Ticketshop angezeigt und bedient werden können.

(4) Die Tickets gelten, soweit sie nicht mit einem bestimmten Gültigkeitszeitraum versehen sind, zum sofortigen Fahrtantritt.

(5) Eine Rückerstattung, Stornierung oder ein Umtausch von Handy-Tickets ist nicht möglich.


(6) Handy-Tickets sind nach Aufforderung des Betriebspersonals so
vorzuzeigen, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und
überprüfbar sind.

(7) Das Handy-Ticket gilt nur in Verbindung
mit dem geforderten Kontrollmedium (offizielles Ausweisdokument) als
gültiger Fahrausweis. Ein Erwerb nach Fahrtantritt ist nicht gestattet.
Bei der Fahrausweiskontrolle hat der Nutzer das Ticket auf dem Endgerät
sichtbar zu machen. Dem Prüfpersonal ist das Endgerät zu Prüfzwecken auf
Anforderung auszuhändigen.

(8) Nach Fahrtantritt über den
SWT-Ticketshop erworbene oder aktivierte Tickets werden nicht anerkannt.
Gemäß den jeweils geltenden Tarifbestimmungen und
Beförderungsbedingungen des VRT wird in diesen Fällen vom Nutzer ein
erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

(9) Kann der Nutzer den
Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des
verwendeten Endgerätes, auf dem das Ticket anzuzeigen ist, nicht
erbringen (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku, etc.) wird
dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Tarifbestimmungen und
Beförderungsbedingungen des VRT geahndet.

(10) Für den Fall
der Nichtverfügbarkeit des SWT-Ticketshops oder eines fehlerhaften bzw.
unvollständigen Downloads des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt
verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Der Nutzer
hat dafür Sorge zu tragen, über die für den Ticketerwerb notwendige
Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite zu verfügen. Auch die
Nutzung von 4-FahrtenTickets bzw. bereits erworbener
4-FahrtenTicket-Guthaben erfordert eine Internetverbindung mit
ausreichender Bandbreite.

(11) Der Nutzer muss sich im Vorfeld
über die Kompatibilität seines Endgerätes informieren. Ist eine
einwandfreie Darstellung des Tickets nicht möglich, besitzt das Ticket
keine Gültigkeit.

(12) Der VRT und die mit ihm verbundenen
Dienstleister, so auch SWT, übernehmen keine Kosten, welche dem Kunden
mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung der im SWT-Ticketshop
bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt für Transaktionskosten
der Kreditinstitute sowie für sämtliche Kosten der Telekommunikation.

(13) Die Bestellbestätigungs-eMail gilt nicht als Rechnung und berechtigt demnach nicht zum Vorsteuerabzug.

5. Widerrufsbelehrung

(1) Handy-Tickets können nicht widerrufen oder storniert werden, da diese zur sofortigen Nutzung verwendet werden können.

6. Zahlverfahren

(1) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den
oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle
Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen natürlichen Personen ab
Vollendung des 18. Lebensjahres zur Verfügung.

(2) Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

a. Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
b. Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder AMEX)


(3) Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden
zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht
nicht.

6.1 Einzug

(1) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren
erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf
Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Bankkontos oder
der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Kreditinstitutes
oder des kreditkartenherausgebenden Instituts des Kunden. Die Übersicht
über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“)
enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den
Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.


(2) Der Kunde hat die Umsatzübersicht und die Abrechnung (im Falle von
SEPA-Lastschriftverfahren ist das der Kontoauszug, im Falle von
Kreditkartenverfahren ist das die Kreditkartenabrechnung) sorgfältig zu
prüfen und Einwände innerhalb von sechs Wochen nach zur
Verfügungsstellung der Abrechnung gegenüber der SWT vorzubringen. Die
Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Kunde wird
in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche
Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

6.2 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

(1) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene
Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum
und eMail-Adresse) und eine Bankverbindung für die eindeutige Zuordnung
einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses
Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem
angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels
SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an,
die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen,
beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der
Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die
Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.


(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am
SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere
Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale
Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im
Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im
SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch
LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die
Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei Tage vor Einzug der
Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification)
erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die
angegebene eMail-Adresse.

(3) Der Kunde hat sicher zu stellen,
dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass
die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine
SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der
Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu
vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung,
falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, ist er
verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes
der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von 6,25 Euro sowie die anfallenden
Fremdgebühren der Hausbank zu dem in der Mahnung genannten Tag
eingezogen werden können; dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass
die Kosten durch die Rückbuchung überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger seien. Die vorgenannten Forderungen sind ebenfalls
an LogPay abgetreten.

(4) Der Kunde verzichtet auf die
Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht
wird vom Kunden gegenüber dem Kreditinstitut des Kunden, der
Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der
Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde
einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der
Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich
nachzureichen. Dazu genügt eine eMail an sepa@logpay.de mit der Bitte um
Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im
Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er
vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay
postalisch zurück schicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber
ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber
weiterzuleiten.

(5) LogPay wird im Rahmen des
Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem
Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das
SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der
Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der
angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines
Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).

6.3 Zahlung per Kreditkarte

(1) Die Abrechnung der gekauften Tickets über das
Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und AMEX möglich.
Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

(2) Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder AMEX)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.


(3) Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese
geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an das
kreditkartenausgebende Institut übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1
Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch
in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug
des angefragten Betrages erfolgt nicht.

(4) Das System der
LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf
Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen
Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen
Daten des Kunden an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten
Unternehmen übermittelt. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der
angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis
des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem
sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist
und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus
irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende
Fehlermeldung.

(5) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des
Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit
seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt.

(6) Sofern
das kreditkartenausgebende Institut des Kunden das „3D
Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™)
unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch
für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte das
kreditkartenausgebende Institut des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht
unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.

(7) Sollte der
Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages)
veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden
Gründen scheitern, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem
Kaufpreis des gekauften Tickets, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von
6,25 Euro sowie die angefallenen Fremdgebühren (derzeit 10,00 Euro) des
Kreditkarten-Acquirers zu tragen; dem Kunden wird der Nachweis
gestattet, dass die Kosten durch die Rückbuchung überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich niedriger seien. Die vorgenannten Forderungen
sind ebenfalls an LogPay abgetreten.

(8) Die eingereichten
Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem
Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers
als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die
Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den
Webshop einsehen und abrufen.

7. Haftung für Hard- und Softwareschäden

(1) Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware
des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf
der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist. Der VRT
sowie die SWT übernehmen keine Haftung für Schäden an Hard- oder
Software des Kunden, die durch das Nutzen des SWT-Ticketshops ausgelöst
werden könnten, es sei denn, dass diese Schäden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des VRT oder der SWT bzw. ihrer Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Der VRT oder die SWT bzw.
ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften im selben Umfang nicht
für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.

8. Datenschutz

(1) Es gilt die Datenschutzerklärung der VRT-Fahrplan App mit integriertem Ticketshop.

9. Schlichtung

(1) Die VRT weist darauf hin, dass sie nicht verpflichtet ist, bei
Streitigkeiten aus in diesem SWT-Ticketshop zustande gekommenen
Rechtsbeziehungen oder über dessen Bestehen mit Kunden, die Verbraucher
im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (Verbraucher) sind, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im
Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes.

Die Europäische
Union hat für die außergerichtliche Beilegung für Streitigkeiten über
vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen und
Online-Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern eine
Online-Streitbeilegungs-Plattform eingerichtet. Die Plattform kann unter
folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, sollte eine Lücke bestehen oder
sollte sich eine Bestimmung als undurchführbar erweisen, bleibt die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und der restlichen AGB im Ganzen
unberührt.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig - Regensburg.



Fahrplanauskunft

Erweiterte Fahrplanauskunft