Eine Teilnahme am Facebook- und Instagram-Gewinnspiel „VRT-SparKarte“ ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Verkehrsverbund Region Trier GmbH (VRT), Deworastraße 1, 54290 Trier (im folgenden VRT genannt). Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von den vorherig genannten Social Media Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
Mitarbeiter der Verkehrsverbund Region Trier GmbH sowie deren Angehörige und die Mitarbeiter der für dieses Gewinnspiel beauftragten Werbeagentur zuk. AG sowie deren Angehörige sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
Die Teilnahme am Gewinnspiel auf Facebook und Instagram erfolgt über die folgenden drei Kriterien:
1. Folgen auf Facebook bzw. Instagram
2. Teilen des Posts
3. Markieren von drei Freunden, denen die VRT-SparKarte empfohlen wird
Unter allen Teilnehmern verlosen wir auf Instagram und Facebook je fünf VRT-SparKarten.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen gebunden. Sie setzt die Annahme dieser Teilnahmebedingungen voraus.
Das Gewinnspiel läuft ab dem 14. Juli 2023 bis zum 18. Juli 2023 um 12:00 Uhr („Teilnahmeschluss“). Eine Teilnahme am Gewinnspiel kann bis einschließlich zum Teilnahmeschluss erfolgen. Maßgeblich ist der auf den Plattformen (Facebook und Instagram) elektronisch protokollierte Zeitpunkt des Kommentars. Antworten, die nach Teilnahmeschluss eingehen oder die auf eine andere Art nicht den Anforderungen dieser Teilnahmebedingungen genügen, können nicht berücksichtigt werden.
Zu gewinnen gibt es auf Instagram und Facebook je fünf VRT-SparKarten. Der Gewinn kann nicht in bar ausbezahlt werden. Pro Teilnehmer ist ein Gewinn möglich.
Die Gewinner werden am 14. Juli 2023 nach Teilnahmeschluss per Losverfahren ermittelt und im Anschluss vom VRT per Kommentarfunktion über Facebook und Instagram kontaktiert, über den Gewinn informiert und um Mitteilung ihrer postalischen Anschrift zum Zwecke der Versendung der Gewinne via Direct Message an den VRT gebeten. Ist die Gewinnbenachrichtigung nicht zustellbar oder meldet sich der Gewinner nach entsprechender Aufforderung des Veranstalters nicht innerhalb von 48 Stunden beim Veranstalter, verfällt der Gewinn ersatzlos.
Der Gewinn wird ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versendet.
Der VRT wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet der VRT vorbehaltlich §9 Absatz 5 nicht. Der VRT haftet nur für Schäden, welche von VRT vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- oder sonstigen Verrichtungsgehilfen von VRT. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Sofern eine Beendigung der Verlosung/des Gewinnspiels gemäß § 8 Absatz 4 durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann VRT von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. Der Veranstalter behält sich zudem vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt bei berechtigtem Interesse zu ändern, anzupassen oder zu beenden.
Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hinweis: Personenbezogene Daten werden nur im Falle eines Gewinns von den jeweiligen Gewinnern über ein separates Kontaktformular erhoben.
Verantwortliche Stelle:
Verkehrsverbund Region Trier GmbH (VRT), Deworastraße 1, 54290 Trier
Zweck der Datenverarbeitung:
Durchführung des Gewinnspiels
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Rainer Faldey, Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU, Telefon: 0 65 02 / 60 19 06 1, rainer.faldey@datenschutz-trier.com
Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO
Datenempfänger:
Der Versand des Gewinns erfolgt über die Deutsche Post. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt darüber hinaus nicht. Allein verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen des Gewinnspiels ist der Verkehrsverbund Region Trier GmbH.
Dauer der Speicherung:
Die Löschung der Daten der Gewinner erfolgt zwei Wochen nach Gewinnversand. Falls es zu Verzögerungen beim Versand kommen sollte, behalten wir uns vor, die Daten erst nach 8 Wochen zu löschen. Durch Folgen, Teilen und Markierung des Posts "VRT-SparKarte“ auf Facebook bzw. Instagram erfolgt die Teilnahme am Gewinnspiel. Das Gewinnspiel inklusive der Kommentare ist unbegrenzt auf der genannten Social Media Plattform verfügbar. Informationen hierzu erhalten Sie direkt von Facebook (https://www.facebook.com/help/568137493302217)
Ihre Rechte als betroffene Person:
Es besteht ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit für die Zukunft zu widerrufen.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:
Es besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Zuständig ist die Datenschutz Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie wohnen oder in dem der Verantwortliche seinen Sitz hat.
Verpflichtung der Bereitstellung:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie ist allerdings für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Nichtteilnahme am Gewinnspiel.